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Wann ist es ratsam einen Sachverständigen zu beauftragen?
Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, haben Sie als
Geschädigte bzw. Geschädigter das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Immer häufiger kommt es vor, dass Ihnen die gegnerische Versicherung anbietet, einen hauseigenen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen, um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten. Hierbei ist zu bedenken, dass der Sachverständige für die Versicherungsgesellschaft arbeitet, die den Schaden letzten Endes bezahlen soll. Aus diesem Grund, sind Sie gut beraten auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen.
Wann ist es ratsam einen Sachverständigen zu beauftragen?
Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, haben Sie als Geschädigte bzw. Geschädigter das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Immer häufiger kommt es vor, dass Ihnen die gegnerische Versicherung anbietet, einen hauseigenen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen, um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten. Hierbei ist zu bedenken, dass der Sachverständige für die Versicherungsgesellschaft arbeitet, die den Schaden letzten Endes bezahlen soll. Aus diesem Grund, sind Sie gut beraten auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sowie aller anderen Kosten (z.B. die
Beauftragung eines Rechtsanwaltes, Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, Standgebühr, etc.), welche im Zusammenhang mit dem nicht verschuldeten Verkehrsunfall entstehen, übernimmt bei eindeutiger Sachlage die Versicherung des Unfallverursachers.
Im Rahmen einer Sicherungsabtretung durch Sie an uns, ermöglichen Sie uns die direkte Abrechnung des Sachverständigenhonorars mit der gegnerischen Versicherung. Hierbei ist es für Sie von Vorteil, dass Sie für die Kosten des Gutachtens nicht in Vorleistung treten müssen.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sowie aller anderen Kosten (z.B. die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, Standgebühr, etc.), welche im Zusammenhang mit dem nicht verschuldeten Verkehrsunfall entstehen, übernimmt bei eindeutiger Sachlage die Versicherung des Unfallverursachers.
Im Rahmen einer Sicherungsabtretung durch Sie an uns, ermöglichen Sie uns die direkte Abrechnung des
Sachverständigenhonorars mit der gegnerischen Versicherung. Hierbei ist es für Sie von Vorteil, dass Sie für die Kosten des Gutachtens nicht in Vorleistung treten müssen.
Gibt es Ausnahmen bei der Kostenerstattung?
Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Bagatellschadenregelung. Liegt die Schadehöhe für einen Laien ersichtlich unter 1000 € sollte auf die Beauftragung eines Sachverständigen verzichtet werden.
Gibt es Ausnahmen bei der Kostenerstattung?
Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Bagatellschadenregelung. Liegt die Schadehöhe für einen Laien ersichtlich unter 1000 € sollte auf die Beauftragung eines Sachverständigen verzichtet werden.
Warum ist ein Kostenvorschlag meiner Werkstatt nicht ausreichend?
Ein korrektes Gutachten enthält unter Anderem folgende wichtige Faktoren:
Hierdurch ist ein Gutachten grundsätzlich beweiskräftiger und glaubhafter, also somit besser zur Schadenregulierung geeignet als ein Kostenvoranschlag.
Warum ist ein Kostenvorschlag meiner Werkstatt nicht ausreichend?
Ein korrektes Gutachten enthält unter Anderem folgende wichtige Faktoren:
Hierdurch ist ein Gutachten grundsätzlich beweiskräftiger und glaubhafter, also somit besser zur Schadenregulierung geeignet als ein Kostenvoranschlag.