Ingo Blome Kfz-Sachverständiger

Weg Am Kötterberg 7, 44807 Bochum, Deutschland

FAQs von Ingo Blome Kfz-Sachverständiger

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Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, haben Sie als Geschädigte bzw. Geschädigter das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.


Immer häufiger kommt es vor, dass Ihnen die gegnerische Versicherung anbietet, einen hauseigenen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen, um eine schnellere Abwicklung zu gewährleisten. Hierbei ist zu bedenken, dass der Sachverständige für die Versicherungsgesellschaft arbeitet, die den Schaden letzten Endes bezahlen soll. Aus diesem Grund, sind Sie gut beraten auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen.

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sowie aller anderen Kosten (z.B. die

Beauftragung eines Rechtsanwaltes, Kosten für die Bergung des Fahrzeugs, Standgebühr, etc.), welche im Zusammenhang mit dem nicht verschuldeten Verkehrsunfall entstehen, übernimmt bei eindeutiger Sachlage die Versicherung des Unfallverursachers.


Im Rahmen einer Sicherungsabtretung durch Sie an uns, ermöglichen Sie uns die direkte Abrechnung des Sachverständigenhonorars mit der gegnerischen Versicherung. Hierbei ist es für Sie von Vorteil, dass Sie für die Kosten des Gutachtens nicht in Vorleistung treten müssen.

Eine Ausnahme bildet hier die sogenannte Bagatellschadenregelung. Liegt die Schadehöhe für einen Laien ersichtlich unter 1000 € sollte auf die Beauftragung eines Sachverständigen verzichtet werden.

Ein korrektes Gutachten enthält unter Anderem folgende wichtige Faktoren:


  • Gegebenenfalls eine durch den Unfall entstandene Wertminderung
  • Den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Den Restwert des Fahrzeugs
  • Die Reparaturdauer, um das Fahrzeug wieder herzustellen
  • Berücksichtigung eventuell vorhandener Vorschäden oder Altschäden
  • Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

Hierdurch ist ein Gutachten grundsätzlich beweiskräftiger und glaubhafter, also somit besser zur Schadenregulierung geeignet als ein Kostenvoranschlag.

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