Leistungen von Ingo Blome Kfz-Sachverständiger
Willkommen
Nach einem Verkehrsunfall ist die Bestimmung der Reparaturkosten von entscheidender Bedeutung, um die finanziellen Auswirkungen für die betroffenen Parteien zu klären. Hierbei spielt der Einsatz eines qualifizierten KFZ-Sachverständigen eine zentrale Rolle. Dieser Experte analysiert gründlich die Schäden am Fahrzeug und ermittelt präzise die anfallenden Reparaturkosten. Sein Gutachten gewährleistet eine objektive Einschätzung, die als Grundlage für die Schadensregulierung dient.
Unsere Leistungen
Rufen Sie uns bei Fragen rund ums Fahrzeug jederzeit gerne für eine unverbindliche, kostenlose Beratung und gegebenenfalls Terminvereinbarung an.
Wir besichtigen auch gerne bei Ihnen vor Ort, falls es für Sie problematisch ist zu uns zu kommen.
Die Kosten unserer Tätigkeit, der unabhängigen, neutralen Schadensfeststellung, sind vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen.
Insofern entstehen dem Geschädigten hier keine Kosten.
Unsere technische Ausrüstung vor Ort
- Hebebühne, damit Ihr Fahrzeug auch von unten inspiziert werden kann
- De- und Montagemöglichkeit von Komponenten zur Schadensfeststellung
- elektronische Fehlerspeicherauslesung
- elektronischen Achsmessstand
- elektronische Karosserievermessung
Ein aussagekräftiges Schadengutachten beinhaltet
- Eine genaue Beschreibung des Schadens
- Detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten
- Prognose der Reparaturdauer
- Ermittlung der Wertminderung/Wertverbesserung
- Ermittlung des Restwertes des verunfallten Fahrzeugs
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Dokumentation des Schadens durch Lichtbilder
Unser Service für Sie

Außerhalb der regulären Geschäftszeiten bieten wir jederzeit Beratungstermine nach Vereinbarung an

Sollten zur Schadenfeststellung eine Hebebühne oder Vermessungsapparaturen benötigt werden, sind diese bei uns vor Ort vorhanden

Möglichkeit der Beweissicherung, ohne dass zunächst Kosten für ein Gutachten anfallen

Auf Wunsch setzen wir uns mit Ihrem Rechtsbeistand in Verbindung

Direkte Abrechnung des Sachverständigenhonorars mit der gegnerischen Versicherung durch Abtretungserklärung
